Fellfabrik Hundeschön
Ihr Hundefriseur in Rondeshagen 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundesalons "Fellfabrik-Hundeschön"

Inh. K. Kalmus


1. Leistung:

Alle Pflegebehandlungen an Hunden in der Fellfabrik Hundeschön werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes.

Generell und grundsätzlich behält sich die Inhaberin von der Fellfabrik Hundeschön vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

2. Termine:

Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, behält sich die Fellfabrik Hundeschön vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Pflegepreises zu berechnen. 

Bei einer Verspätungszeit des Kunden ab 15 Minuten behält sich "Fellfabrik Hundeschön" vor, diesen abzusagen.. Es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% des vorher vereinbarten Preises in Euro erhoben.

3. Preise/Bezahlung:

Die Preise entnehmen Sie bitte dem externen Aushang oder der mündlichen Beratung.

Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasitenbehandlung. Der Hundesalon Fellfabrik Hundeschön ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Die Bezahlung des Pflegepreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar oder mit EC-Karte fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.

4. Haftung:

Für alle zu pflegenden Tiere muss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter bestehen.

Sollte das Tier während der Pflegemaßnahmen die Mitarbeiterin so verletzen, dass der Geschäftsbetrieb unterbrochen und für eine unbestimmte Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann, haftet in jedem Fall der Tierbesitzer/-Halter für alle anfallenden Arzt-, Krankenhauskosten sowie für den entstandenen Verdienstausfall.

5. Schadensfall:

Sollte das sich das Tier im Betreuungszeitraum verletzen, wird ein Tierarzt oder eine Tierklinik eingeschaltet. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann K. Kalmus nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von K. Kalmus wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet K. Kalmus im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.

K. Kalmus haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

6. Beanstandungen:

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist K. Kalmus zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

7. Allgemeines:

K. Kalmus führt eine Bildersammlung einiger Tier-Kunden, die ins Internet auf die eigene Website, auf die Facebookseite und Instagram Seite gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er K. Kalmus, dann werden die Bilder umgehend wieder von den öffentlichen Medien entfernt.

Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmun-gen behandelt.


8. Gerichtsstand:

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amtsgericht Ratzeburg.